Kapitalanleger aufgepasst: Degressive AfA ist beschlossen!

22.03.2024



Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 22. März 2024 das Wachstumschancengesetz beschlossen. Damit ist der degressiven AfA final zugestimmt worden.

 

Vorausgegangen war ein monatelanges politisches Tauziehen um das Entlastungspaket für die Wirtschaft. Die steuerliche Abschreibungsmöglichkeit für den Wohnungsbau in Höhe von 5% kommt nun.

 

Der BFW Bundesverband hat die degressive AfA entschieden gefordert und den politischen Prozess eng begleitet. Während das Entlastungspaket nach dem Beschluss des Bundestags von den Ländern weitgehend umgestaltet und die Entlastungen von rund 7 Milliarden Euro auf 3,2 Milliarden Euro gekürzt wurden, ist die degressive AfA politisch nicht in Frage gestellt worden. Geändert wurde lediglich die Abschreibungshöhe von ursprünglich geplanten 6% auf nun 5%.

 

In den Verhandlungen hat der BFW immer wieder darauf hingewiesen, dass die steuerliche Abschreibungsmöglichkeit nicht zum Spielball werden darf. Sowohl der Bund als auch die Länder wollten die degressive AfA und haben ihre Bedeutung für die Immobilienwirtschaft gesehen. In dem Paket enthalten sind auch Anpassungen der bereits bestehenden Sonder-AfA für den Mietwohnungsbau.