Das gilt ab 1. Januar 2024

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)

29.12.2023



Die Verabschiedung des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat bundesweit bei Hauseigentümern und Vermietern für Verwirrung gesorgt. Doch was gilt eigentlich jetzt ab 1. Januar 2024? Entwarnung: Öl- und Gasheizungen müssen nicht grundsätzlich ausgetauscht werden!

 

Anders als von vielen befürchtet, können Öl- und Gasheizungen, die bereits installiert und in Betrieb sind, mit wenigen Ausnahmen weiter betrieben und auch repariert werden. Nur für Heizsysteme, die älter als 30 Jahre sind, schreibt das geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG) bereits den Ersatz vor. Von der Austauschpflicht für Öl- und Gasheizungen ausgenommen sind Niedrigtemperaturkessel und Brennwertkessel sowie Eigentümer, die seit dem 1. Februar 2002 als Selbstnutzer in einem entsprechenden Ein- oder Zweifamilienhaus leben.

 

Die neuen Anforderungen des Heizungsgesetzes gelten ab 1. Januar 2024 zunächst nur für Neubauten. Deren Heizsysteme müssen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies kann durch die Installation einer Wärmepumpe erreicht werden. Um die o.g. Vorgabe zu erfüllen, ist aber auch der Einsatz einer Pelletheizung oder Solarthermie möglich.

 

Grundsätzlich gelten ab 1. Januar 2024 nachstehende Pflichten

 

  • Regelmäßige, fachgerechte Kontrolle von Wärmepumpen
  • Termingerechte Überprüfung der Heizsysteme
  • Fristgerechte Umsetzung von Optimierungsmaßnahmen
  • Dämmung von Geschossdecken
  • Hydraulische Abstimmung des Heizsystems bei Gebäuden mit mehr als sechs Wohneinheiten
  • Austausch von Heizkesseln nach 30 Jahren Betriebszeit
  • Rohrleitungen (Kalt- und Warmwasser) müssen isoliert werden – die Oberflächentemperatur darf höchstens 40 Grad betragen
  • Rohre von Lüftungs- und Klimaanlagen müssen ebenfalls isoliert werden. Hier darf die Oberflächentemperatur nicht über zehn Grad betragen

 

Die Bundesregierung bietet unterschiedliche Möglichkeiten zur Förderung von energieeffizienten Sanierungen an. Auf der Webseite energiewechsel.de des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wird u.a. die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) genannt.