Das Aus für alte Gas- und Ölheizungen

02.06.2023



Mit der Einigung der Ampelkoalition auf das Gebäudeenergiegesetz ist das Ende von Öl- und Gasheizungen besiegelt. Allerdings: Es wird ein Abschied auf Raten, denn das neue Gesetz kommt mit Übergangs- und Ausnahmeregelungen daher.

 

Müssen Hausbesitzer nun ihre funktionierende Öl- oder Gasheizung austauschen?

 

Diese Austauschpflicht ist vom Tisch. Installierte Öl- und Gasheizungen dürfen auch über den 1. Januar 2024 hinaus weiterbetrieben und auch repariert werden, wenn sie ausfallen. Aber: Wer nach diesem Stichtag eine Heizung installieren lässt, muss dafür sorgen, dass diese mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Das gilt für Neubauten ebenso wie für ältere Häuser.

 

Angenommen eine Heizung fällt nach dem Stichtag - also dem 1. Januar 2024 - aus und ist defekt.

 

Hauseigentümer bzw. Mieter müssen nicht frieren, weil ihre alte Öl-/Gasheizung irreparabel ist und Wärmepumpen kurzfristig nicht lieferbar sind. Sie können daher erneut einen Öl- oder Gasbrenner einbauen. Allerdings besteht die Verpflichtung die Heizung binnen drei Jahren ökologisch nachzurüsten, um die 65-Prozent-Vorgabe zu erfüllen. Zum Beispiel, indem die konventionelle Gasheizung mit einer Wärmepumpe ergänzt wird.

 

Ist eine Wärmepumpe verpflichtend?

 

Ganz klar: nein. Die Umrüstung ist technologieoffen. So ist es möglich, Solarthermie zu nutzen oder ein Hybridsystem aus Wärmepumpe und Gasheizung einzubauen, bei der die Wärmepumpe die Grundversorgung deckt und die Gasheizung an kalten Tagen einspringt. Aber auch Stromdirektheizungen, das Nutzen von Biomasse oder der Anschluss an ein Wärmenetz sind denkbar.

 

Ist Wasserstoff auch eine Alternative?

 

Beim Heizen mit Wasserstoff werden hohe Anschaffungskosten die meisten Hausbesitzer abschrecken. Sogenannte H2-Ready-Gasheizungen, die komplett auf Wasserstoff umrüstbar sind, dürfen nach dem Gesetzentwurf aber eingebaut werden. Voraussetzung: Es muss einen verbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze geben, und die Heizungen müssen schon 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan und spätestens ab 2036 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden.

 

Lohnt sich jetzt noch rasch der Einbau einer Öl- oder Gasheizung?

 

Wer beim Heizen weiter auf Öl oder Gas setzen möchte, könnte das tun. Man muss aber spitz rechnen und bedenken, dass der steigende CO2-Preis im Gebäudebereich das Heizen ausschließlich mit fossilen Brennstoffen sehr teuer machen wird. Und es gibt eine weitere Deadline zu beachten: Mit dem 31. Dezember 2044 kommt das definitive Aus fürs Heizen ausschließlich mit Öl oder Gas, denn ab 2045 will Deutschland klimaneutral sein.

 

Welche Ausnahmeregeln gibt es?

 

Die Ampelkoalition hat festgelegt, dass Hausbesitzer über 80 Jahre von der „65-Prozent-Regel“ ausgenommen sind.  Geht ihre bisherige Öl- oder Gasheizung kaputt, kann sie durch eine ebensolche ersetzt werden. Erst wenn deren Haus vererbt oder verkauft wird, greift das neue Recht – mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren. Härtefallregelungen wird es zudem für einkommensschwache Haushalte geben.

 

Ist die Umrüstung förderfähig?

 

Prinzipiell verspricht die Koalition   finanzielle Unterstützung. Details zur Förderung, insbesondere zur Höhe sind jedoch noch nicht bekannt.